Herzlich Willkommen
Anfragen zu Corona-Test-Ergebnissen.
Liebe Patienten,
wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr möglich ist Befundanfragen telefonisch oder per Email zu beantworten.
Liebe Patienten,
wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr möglich ist Befundanfragen telefonisch oder per Email zu beantworten.
Coronavirus (2019-nCoV)/SARS-CoV-2:
So finden Sie Ihr Corona-PCR-Test-Ergebnis das in unserem Labor ermittelt wurde:
1. Corona-Test-Ergebnis über www.mein-laborergebnis.de
Wenn Sie nicht im Besitz eines modernen Smartphones sind, können Sie Ihr Coronatest-Ergebnis ganz einfach über das Internet abrufen.
Schauen Sie sich Ihr Corona-Test-Ergebnis an. Sie können hier Ihren Befund auch herunterladen.
Achtung: Haben Sie sich bei der Eingabe der Zahlen-Buchstabenkombination vertippt, müssen Sie die Seite neu laden, um den Vorgang wiederholen zu können! Gleiches gilt, wenn Sie das Ergebnis einer weiteren Person abfragen möchten: vorher Seite neu laden!
2. Corona-Test-Ergebnis über die Corona-Warn-App
Sie benötigen ein internetfähiges Smartphone mit einem QR-Codescanner und die installierte Corona-Warn-App. Diese App finden Sie im Apple iTune Store oder im Google Playstore.
Nachdem der Abstrich bei Ihnen durchgeführt wurde, erhalten Sie ein Infoblatt, auf dem Ihr Name, Ihr persönlicher QR Code und eine 43-stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination zu finden sind.
Ihr Corona-Test-Ergebnis wird angezeigt.
Achtung: Bedenken Sie bitte, dass die Corona-Warn-App auf einem Smartphone nur für EINE Person gilt. Sie können mit Ihrem Smartphone also z. B. nicht auch die QR-Codes Ihrer Familienmitglieder scannen.
Nationale Teststrategie (Bundesministerium für Gesundheit) / Stand: 31.03.2021:
Formular OEGD: Ankreuzfeld für Einreisende entfällt
Seit 16.12.2020: Die Kosten für Corona-Tests bei symptomfreien Einreisenden aus Risikogebieten werden nicht mehr übernommen, sodass der Test als Privatleistung abzurechnen ist.
Muster 10C: Ankreuzfeld für Warn-App entfällt
Auf dem Formular 10C entfällt das Ankreuzfeld „Testung nach Meldung „erhöhtes Risiko“ durch Corona-Warn-App (GOP 32811)“. Hintergrund ist, dass die Beauftragung und Abrechnung dieser Tests ab
1. Januar 2021 ausschließlich nach der Testverordnung erfolgt und nicht mehr nach EBM.
Um Sie immer mit den aktuellsten Informationen zu versorgen und Redundanzen zu vermeiden, verweisen wir auf die Internetseiten der mit der Problematik permanent beschäftigten Institutionen.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Einschlusskriterien für die Diagnostik, Differentialdiagnostik und Vorgehensweise für Patienten mit Verdacht auf Coronavirus (2019-nCoV).
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html
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